Was ist beim Kopieren erlaubt ? Wir versuchen einige Antworten zu liefern.
§ 95 UrhG
Film und Musik CDs und DVDs dürfen als Sicherungskopie kopiert werden, jedoch nur Medien ohne Kopierschutz. Umgehen des Kopierschutzes ist verboten. Verkauf, Weitergabe, oder Verleih der Kopie ist natürlich auch verboten.
§ 95a Abs.3 UrhG
Programme wie z.B. CloneCD oder andere dürfen in BRD nicht mehr angeboten werden.
§ 95 d UrhG
Die Industrie ist verpflichtet, auf einen Kopierschutz mit Angaben hinzuweisen und kennzeichnen. Kennzeichnungspflichteinführung ab dem 1. November 2003.
§ 69 d Abs. 2 UrhG
Erstellen einer Sicherungskopie von Computerprogrammen, Betriebssystemen oder Spielen zu Privatzwecken ist erlaubt, auch mit Kopierschutz. Sie sollen jedoch natürlich auch Besitzer der Orginalversion sein. Verkauf, Weitergabe, oder Verleih der Kopie ist verboten."
Es ist natürlich nur ein Auszug, um sich ein Überblick zu verschaffen.